Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_487/2022 vom 5. September 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Steuerstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Grundstücken. Der Steuerzahler, ein Landwirt und Winzer, hatte mehrere Grundstücke in einer Baulandzone verkauft. Das Steueramt stellte Gewinne aus diesen Verkäufen fest, sowohl für die Immobiliengewinnsteuer als auch für die Einkommenssteuer. Der Steuerzahler legte Einspruch gegen diese Entscheidungen ein und argumentierte, dass die Gewinne nicht besteuert werden sollten. Das Steueramt lehnte den Einspruch teilweise ab. Die Streitfrage vor Gericht war, ob die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden sollten und ob Provisionen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) abziehbar waren. Das Bundesgericht entschied, dass die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden sollten, sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Es bestätigte auch die Zulässigkeit der Abzüge für AHV-Provisionen. Allerdings hob es die Entscheidung der Vorinstanz auf, dass die Gewinne auf kantonaler und kommunaler Ebene nicht besteuert werden sollten. Es wurde entschieden, dass die Grundstücksgewinne auch auf kantonaler und kommunaler Ebene besteuert werden sollten. Die Sache wurde zur Neuberechnung des Steuerbetrags an die zuständige Steuerkommission zurückverwiesen. Das Bundesgericht entschied, dass der Steuerzahler einen Teil seiner Anwaltskosten erstattet bekommen sollte, während der Kanton die Gerichtskosten zu tragen hat. Die Kosten für das Verfahren vor der Vorinstanz wurden jedoch nicht festgelegt und müssen erneut berechnet werden.