Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer, A._, wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland beschuldigt, eine versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland befand ihn für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte dieses Urteil, woraufhin A._ Beschwerde beim Bundesgericht einlegte. Er argumentierte, dass die Landesverweisung unverhältnismäßig sei und von einem Härtefall abgesehen werden sollte. Die Vorinstanz prüfte den Sachverhalt und legte fest, dass die Voraussetzungen für eine Landesverweisung erfüllt seien. Sie stützte sich auf forensisch-psychiatrische Gutachten, die auf eine erhöhte Rückfallgefahr hinwiesen. Die Vorinstanz entschied, dass kein ernsthafter Härtefall vorliege, da der Beschwerdeführer nicht gut in die schweizerische Gesellschaft integriert sei und keine stabilen beruflichen oder sozialen Bindungen habe. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt korrekt festgestellt und rechtlich angewendet habe. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen und der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.