Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Im vorliegenden Strafverfahren geht es um den Beschuldigten A._, dem versuchte schwere Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird. A._ soll in einem Fitnessclub auf B._ mit einem Klappmesser eingestochen und geschnitten haben. Dabei erlitt B._ Verletzungen an Brust, Hinterkopf und Fingern. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte A._ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und reduzierte die Strafe nicht. A._ legte Beschwerde gegen dieses Urteil ein und beantragte den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung aufzuheben und stattdessen ihn der einfachen Körperverletzung zu schuldig zu sprechen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Die Strafe wird auf zwei Jahre und sechs Monate festgelegt. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.