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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von strafrechtlicher Abteilung. In diesem Fall hat das Bezirksgericht einen Mann namens A.__ wegen mehrfacher Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen und den bedingten Vollzug seiner vorherigen Freiheitsstrafe widerrufen. Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil teilweise bestätigt und teilweise geändert. Es verurteilte A._ zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten und verzichtete auf eine Landesverweisung. Die Oberstaatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Vorinstanz innerhalb ihres Ermessens gehandelt habe und dass die Interessenabwägung der Vorinstanz überzeugend sei. Daher hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Infolgedessen bleibt A.___ in der Schweiz und muss seine Haft verbüssen.