Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die A._ AG besitzt zwei europäische Patente für die Herstellung von oralen Formulierungen des Wirkstoffs Deferasirox. Die B._ AG hat eine Swissmedic-Zulassung für das Arzneimittel Deferasirox B._. Die B._ AG hat Klage gegen die A._ AG eingereicht und die Nichtigerklärung der Patente beantragt. Die A._ AG hat eine Widerklage auf Patentverletzung eingereicht. Das Bundespatentgericht hat die Nichtigkeitsklage und die Widerklage abgewiesen. Die A._ AG hat daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und verlangt die Gutheißung der Widerklage. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und entschieden, dass die dritte Äquivalenzfrage verneint wird. Die Kosten des Verfahrens werden der A._ AG auferlegt. Das Urteil wird den Parteien und dem Bundespatentgericht mitgeteilt.