Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_329/2022 vom 27. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer schwedischen Staatsangehörigen, A._, die in die Schweiz umgezogen ist und eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhalten hat. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat diese Bewilligung aufgrund von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit widerrufen. A._ hat gegen den Widerruf geklagt, aber das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass ihr das Recht auf Aufenthalt und Arbeit gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit den Ländern der EU/EFTA zustehe. Sie beantragt auch die Gewährung einer Härtefallbewilligung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und entschieden, dass die Beschwerdeführerin weder als Arbeitnehmerin einzustufen ist noch die Voraussetzungen für ein Verbleiberecht erfüllt. Die Beschwerdeführerin konnte auch nicht nachweisen, dass ihr ein besonders ausgeprägtes Privatleben in der Schweiz zusteht. Das Bundesgericht hat daher den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung als verhältnismäßig beurteilt. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin auferlegt.