Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_709/2022 vom 4. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines ausländischen Staatsangehörigen, der wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt wurde. Das Bezirksgericht sprach eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine sechsjährige Landesverweisung aus. Der Beschwerdeführer legte gegen das Urteil Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Landesverweisung. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil weitgehend, reduzierte die Freiheitsstrafe jedoch auf 32 Monate und schob einen Teil des Vollzugs auf. Vor dem Bundesgericht rügte der Beschwerdeführer die Verletzung von Bundes- und Völkerrecht sowie die Nichtberücksichtigung eines Härtefalls. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Ausweisungsverfügung. Es stellte fest, dass kein schwerer persönlicher Härtefall vorliege und die Landesverweisung im öffentlichen Interesse sei. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Einwände gegen das erstinstanzliche Verfahren vor Bundesgericht nicht zulässig seien und dass neu vorgebrachte Beweismittel nur berücksichtigt werden könnten, wenn sie prozessuale Aspekte betreffen.