Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Beschwerdeführerin, A.A._, ist die Mutter des Kindes C.A._, das am 17. Juli 2019 geboren wurde. Aufgrund psychischer Probleme und einer hospitalisierten Behandlung wurde das Kind unter vorläufigen Massnahmen in einer Pflegefamilie platziert. Nach einer Expertise wurde entschieden, dass das Kind weiterhin in einer Pflegefamilie bleiben soll. Die Beschwerdeführerin legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein und beantragte die Rückgabe der Obhut über das Kind. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung, das Kind in einer Pflegefamilie zu lassen. Die Gerichte stellten fest, dass die psychischen Probleme der Beschwerdeführerin ihre Fähigkeit beeinträchtigten, das Kind angemessen zu betreuen, und dass das Kind einen stabilen und sicheren Wohnort benötige, um sich gut entwickeln zu können. Die Beschwerdeführerin behauptete, dass ihre Verbesserung der Lebensumstände und ihres Gesundheitszustands eine Rückgabe des Kindes rechtfertige, aber das Gericht stellte fest, dass ihr Zustand immer noch fragil sei und nicht ausreiche, um die Gefahr von Dekompensationen zu verhindern, die das Kind gefährden würden. Das Gericht hielt auch fest, dass das Interesse des Kindes an einer stabilen Wohnsituation vorrangig war und dass ein vorübergehender Platz in einer Pflegefamilie für das Kind notwendig war. Die Beschwerdeführerin argumentierte auch, dass die Entscheidung gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verstoße, aber das Gericht befand, dass keine weniger einschneidenden Maßnahmen ausreichten, um das Kind ausreichend zu schützen. Das Gericht war der Meinung, dass die Entscheidung zur Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie angemessen und im besten Interesse des Kindes war.