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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Auseinandersetzung bezüglich der Unterhaltsbeiträge für Kinder in einem Scheidungsverfahren. Die Eltern sind geschieden und haben zwei Kinder. Der Vater wurde verpflichtet, Unterhaltsbeiträge zu zahlen, deren Höhe vom Gericht festgelegt wurde. Die Mutter ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und hat dagegen Rekurs eingelegt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Rekurs abgewiesen wird. Die Mutter hatte Argumente vorgebracht, dass das hypothetische Einkommen, das ihr zugerechnet wurde, nicht gerechtfertigt sei. Das Gericht hat jedoch befunden, dass die Entscheidung der Vorinstanz in diesem Punkt nicht willkürlich war und somit die Unterhaltsbeiträge bestehen bleiben. Die Mutter wurde auch mit den Gerichtskosten belastet.