Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_679/2021 vom 10. Oktober 2023

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Zusammenfassung:

Der Schweizer Bundesgerichtsentscheid betrifft einen Rechtsanwalt und Notar, der in mehreren Positionen mit verschiedenen Interessen tätig war, was zu einem Interessenkonflikt führte. Der Rechtsanwalt war sowohl als Testamentsvollstrecker als auch als Verwalter der Aktien eines Immobilienunternehmens tätig. Die Corte di diritto pubblico des Bundesgerichts bestätigte die vom Disciplinarausschuss der Anwälte verhängte Disziplinarstrafe von 2000 Franken, da der Anwalt gegen das Recht zur Ausübung der Anwaltstätigkeit ohne Einschränkungen (art. 12 Buchstabe c Bundesgesetz über die freie Zirkulation der Anwälte) verstoßen hatte. Der Anwalt hatte einen Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Unternehmens und den Interessen der Erben geschaffen, was gegen seine beruflichen Pflichten verstieß. Die Strafe wurde als angemessen angesehen und die Beschwerde des Anwalts wurde abgewiesen. Die Gerichtsentscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.