Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_457/2023 vom 15. September 2023

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Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Marokko, wurde am 9. August 2023 aufgrund des Verdachts auf Reisen ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert. Da er keine gültigen Identitätspapiere vorweisen konnte und Einreiseverbote für Italien und die Niederlande vorlagen, wurde er vom Migrationsamt Basel-Stadt vorläufig festgenommen. Am 10. August 2023 stellte er ein Asylgesuch für die Schweiz, woraufhin das Migrationsamt die Vorbereitungshaft im Dublin-Verfahren nach Art. 76a AIG für sieben Wochen gegen ihn anordnete. In einem Schreiben vom 21. August 2023 beantragte seine Rechtsvertreterin die gerichtliche Überprüfung der Haft. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt trat jedoch auf das Gesuch nicht ein, da der Beschwerdeführer einen Verzicht auf die gerichtliche Überprüfung abgegeben haben soll. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils sowie seine unverzügliche Haftentlassung. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz zu Unrecht auf das Gesuch um Haftüberprüfung nicht eingetreten ist. Der Beschwerdeführer ist daher unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das Bundesgericht weist darauf hin, dass das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Haft nicht dauerhaft verzichtet werden kann und dass die Verweigerung der gerichtlichen Überprüfung einen Verfahrensfehler darstellt, der zur Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids führt. Das Urteil des Bundesgerichts wird den Verfahrensbeteiligten und den betroffenen Behörden mitgeteilt.