Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_482/2022 vom 29. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem einem kubanischen Staatsangehörigen die Niederlassungsbewilligung in der Schweiz widerrufen wurde, sowie die Anträge seiner neuen Ehefrau und seines gemeinsamen Kindes auf Aufenthaltsbewilligung und Einreisebewilligung abgelehnt wurden. Die Vorinstanzen stellten fest, dass der Beschwerdeführer zwei Scheinehen eingegangen war und eine dauerhafte Parallelbeziehung führte. Darüber hinaus hatte er wesentliche Tatsachen verschwiegen, insbesondere die Parallelbeziehung und die Existenz des gemeinsamen Kindes, bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Das Bundesgericht bestätigte den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und wies die Beschwerde ab, da die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, dass die Voraussetzungen für den Widerruf erfüllt waren. Das Bundesgericht beurteilte auch die Verhältnismäßigkeit des Widerrufs und entschied, dass diese gegeben war. Es wurde keine Aufenthaltsbewilligung für den Beschwerdeführer erteilt, da er keine beantragt hatte und auch keinen Anspruch darauf geltend machte. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau auferlegt.