Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_533/2023 vom 18. Oktober 2023

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Der Angeklagte A._ wurde vom Kantonsgericht von La Côte wegen schwerwiegender und qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Geldstrafe von 2'500 CHF verurteilt. Das Kantonsgericht erklärte, dass A._ am 3. April 2021 um 15:41 Uhr bei U._ auf der Straße V._ mit einer Geschwindigkeit von 161 km/h gefahren war, obwohl die Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle außerhalb der Ortschaften auf 80 km/h festgelegt war. A.__ legte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Er argumentierte, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe und dass eine umfassendere Untersuchung der Beweise erforderlich sei, um die genaue Distanz seiner Geschwindigkeitsüberschreitung festzustellen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Es entschied, dass der Angeklagte absichtlich gehandelt hatte und dass die Annahme, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich überschritten hatte, gerechtfertigt war. Das Gericht entschied auch, dass die Presumtion der Schuld, die in Artikel 90 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes enthalten ist, nicht im Widerspruch zum Recht auf ein faires Verfahren steht.