Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_258/2023 vom 11. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Streitigkeit über die Anerkennung der Vaterschaft. Der Kläger hat das Gericht angerufen, um festzustellen, dass er nicht der Vater des Kindes ist und eine Korrektur der Zivilstandsregister zu verlangen. Die Klage wurde abgewiesen, da sie verfristet ist. Das Bundesgericht erklärt die Klage für zulässig, behandelt jedoch nur den Vorwurf des Klägers, dass die Klage verfristet sei. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Kläger bereits im Februar 2020 Zweifel an seiner Vaterschaft hatte, aber erst im März 2021 einen DNA-Test durchführen ließ. Das Gericht entscheidet, dass die Klage zu Recht als verfristet angesehen wurde. Der Kläger bringt auch vor, dass es im Interesse des Kindes sei, den wahren Vater zu kennen, da dieser vermeintlich eine bessere wirtschaftliche Situation habe. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass diese Frage nicht behandelt wurde, da der Kläger keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht hat. Das Gericht weist den Rekurs ab und verpflichtet den Kläger zur Zahlung der Verfahrenskosten.