Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_236/2022 vom 27. Oktober 2023

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Zusammenfassung: Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Beschwerdeführer (A.), der wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und Täuschung der Behörden verurteilt wurde. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und ordnete eine Landesverweisung für 5 Jahre an, verbunden mit der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). A. führt Beschwerde gegen diese Entscheidung und beantragt die Aufhebung der Landesverweisung und ihrer Ausschreibung. Das Bundesgericht prüft, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt und ob die Landesverweisung und SIS-Ausschreibung verhältnismäßig sind. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass kein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt und dass das öffentliche Interesse an der Landesverweisung das private Interesse des Beschwerdeführers überwiegt. Die Beschwerde wird abgewiesen und die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.