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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft einen Angeklagten, der wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäsche verurteilt wurde. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 67 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. In der Berufung vor dem Kantonshof Bern wurde das Urteil bestätigt und die Strafe auf 69 Monate erhöht. Der Angeklagte forderte in seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht eine psychiatrische Expertise, um seine volle Strafmündigkeit zu überprüfen. Das Bundesgericht lehnte diese Forderung ab und entschied, dass es keine ausreichenden Gründe gab, die eine Expertise rechtfertigen würden. Es wurde auch entschieden, dass die Annahme einer möglichen Abhängigkeit des Angeklagten nicht gerechtfertigt war. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und bestätigte das Urteil des Kantonshofs.