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Das Gerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde der A._ GmbH gegen die Rückforderung von Erwerbsersatzentschädigung im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Beschwerdeführerin hatte für ihren Mitarbeiter B._, der sowohl bei der A._ GmbH als auch bei der C._ AG angestellt war, Ausgleichszahlungen beantragt. Die Ausgleichskasse Basel-Stadt zahlte jedoch versehentlich einen höheren Betrag aus als gesetzlich vorgesehen. Nach einer Überprüfung der Sachlage ordnete die Ausgleichskasse Basel-Stadt die Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags an, den die Beschwerdeführerin nun zurückzahlen soll. Die Beschwerde der A.__ GmbH wurde abgewiesen, da das Gericht feststellte, dass die Rückforderung rechtens war und die Beschwerdeführerin den zu viel ausgezahlten Betrag zurückerstatten muss.