Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1050/2023 vom 21. Dezember 2023

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Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Beschwerdeführer schuldig ist, eine Vergewaltigung begangen zu haben. Er hatte eine Frau gegen ihren Willen genötigt, sexuelle Handlungen zu erdulden und auszuführen. Die Vorinstanz hat den Sachverhalt und die Beweislage eingehend geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Handlungen des Beschwerdeführers den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Urteil wurde abgewiesen und er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er wurde auch angewiesen, dem Opfer eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Das Bundesgericht hat das Urteil bestätigt und die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt.