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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes, der wegen eines Raubüberfalls verurteilt wurde. Der Mann wurde vom Bezirksstrafgericht Lausanne freigesprochen, aber das Kantonsgericht hat ihn schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zur Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre verurteilt. Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt. Der Mann hat argumentiert, dass die Beweismittel unzureichend waren und dass seine Tochter angehört werden sollte. Das Bundesgericht hat seine Berufung jedoch abgewiesen und festgestellt, dass das Urteil des Kantonsgerichts nicht willkürlich war. Es wurde auch festgestellt, dass die Ausweisung des Mannes gerechtfertigt ist, da er eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und keine ausreichende Integration in der Schweiz aufweist. Das Bundesgericht hat die Anfrage für kostenlose Rechtsverteidigung abgelehnt und den Mann zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.