Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_449/2022 vom 29. November 2023

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Der Beschwerdeführer war als Postautofahrer bei der PostAuto Schweiz AG angestellt und bei der Pensionskasse Post versichert. Die Invalidenversicherung sprach dem Versicherten eine ganze Invalidenrente zu. Die Pensionskasse Post zahlte dem Versicherten rückwirkend ab 1. Mai 2014 eine berufsvorsorgerechtliche Rente aus, basierend auf einem "Lohn vor dem versicherten Ereignis" von Fr.103'182.65. Nach einer Überprüfung stellte die Pensionskasse fest, dass sie zu hohe Rentenleistungen basierend auf einem falschen Invaliditätsgrad ausbezahlt hatte und forderte die zu viel bezogenen Leistungen ab dem 1. Mai 2016 zurück. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Rückforderung und erhob Klage vor dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen. Das Gericht wies die Klage ab, da die Rückforderung gerechtfertigt sei. Der Beschwerdeführer legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Versicherungsgerichts teilweise auf und entschied, dass die Rückforderung für die Leistungen zwischen dem 1. Mai 2016 und dem 22. November 2020 verspätet erfolgt sei. Die Klage wurde insoweit gutgeheißen, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf die Ausrichtung der Invalidenrente ab 1. September 2021 hatte. Die Rückforderung für die ab dem 23. November 2020 bis 31. Mai 2021 ausgerichteten Leistungen wurde bestätigt.