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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes, der wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass der Mann für insgesamt 23 Monate ins Gefängnis muss und anschließend für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen wird. Der Mann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und argumentiert, dass seine Ausweisung nicht gerechtfertigt sei. Er verweist auf seine Integration in die Schweiz, seine Bindungen zu seinem minderjährigen Sohn, seine Bemühungen zur sozialen Wiedereingliederung und seinen guten Gesundheitszustand. Das Gericht weist den Berufungsantrag ab und argumentiert, dass die öffentlichen Interessen an der Ausweisung des Mannes überwiegen und dass er auch in Tunesien gut integriert sein könnte. Das Gericht betont auch, dass der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, aufgrund seiner Vorstrafen und seines wiederholten Fehlverhaltens gegenüber seiner Familie und der Gesellschaft. Die Forderung des Mannes, nicht im Schengen-Informationssystem eingetragen zu werden, wird obsolet, da seine Ausweisung bestätigt wurde. Das Gericht weist darauf hin, dass der Mann die Kosten des Verfahrens tragen muss.