Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_514/2023 vom 3. Januar 2024

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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall zum Markenschutz. Die Beschwerdeführerin, die Firma A.__ SA, beantragte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum Markenschutz für das Zeichen "Novafoil" für bestimmte Waren der Klasse 7. Das Institut beanstandete das Zeichen als beschreibend, da es unter anderem das Wort "Folie" enthält. Nachdem die Beschwerdeführerin gegen diese Beanstandung Stellung genommen hatte, wurde das Markeneintragungsgesuch für bestimmte Waren zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde jedoch abwies. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Eintragung des Zeichens "Novafoil" als Marke für alle beanspruchten Waren. Das Bundesgericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde und tritt darauf ein. Es prüft die Vorwürfe der Beschwerdeführerin, dass die Vorinstanz das Zeichen zu Unrecht als beschreibend angesehen habe und dass das verfassungsrechtliche Prinzip von Treu und Glauben verletzt worden sei. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde unbegründet ist und weist sie daher ab. Die Beschwerdeführerin wird zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.