Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_201/2023 vom 8. Januar 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichts betrifft zwei Rekurse gegen ein Urteil des Kantonalen Strafgerichts des Kantons Waadt. Der Rekurs 6B_201/2023 betrifft den Vorwurf des Diebstahls von Pfandrechten und Fälschung von Titeln. Der Rekurs 6B_211/2023 betrifft die Beihilfe zum Diebstahl von Pfandrechten, die betrügerische Erlangung einer falschen Feststellung sowie zivilrechtliche Ansprüche. Das Bundesgericht stellt fest, dass beide Rekurse sich auf denselben Sachverhalt beziehen und in weiten Teilen die gleichen rechtlichen Fragen betreffen. Deshalb werden sie in einer gemeinsamen Entscheidung behandelt. In Bezug auf den Rekurs 6B_201/2023 stellt das Bundesgericht fest, dass die Verurteilung des Rekurrenten für den Vorwurf der Fälschung von Titeln nicht gerechtfertigt ist, da der Vertrag, auf den sich die Anklage bezieht, keinen erhöhten Beweiswert hat. Der Fall wird daher an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Der Rekurs 6B_211/2023 wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Rekurrenten auferlegt.