Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_200/2022 vom 9. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, der vom Bezirksgericht Baden wegen versuchter Tötung, Nötigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte das Urteil, reduzierte jedoch die Strafe leicht. Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Obergerichtsurteil ein und forderte eine vollständige Aufhebung des Urteils sowie einen Freispruch. Er beanstandete unter anderem die Beweiswürdigung der Vorinstanz und argumentierte, dass die Aussagen des Opfers nicht glaubwürdig seien. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Strafe des Obergerichts. Es erklärte, dass das Bundesgericht nicht befugt sei, tatsächliche Feststellungen des vorherigen Gerichts zu ändern, es sei denn, diese seien offensichtlich unrichtig oder beruhten auf einer klaren Rechtsverletzung. Das Bundesgericht befand, dass die Vorinstanz ihre Beweiswürdigung nicht willkürlich getroffen hatte und dass die Strafzumessung angemessen war.