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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Ausländers (A.__), der wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz verurteilt wurde. Das Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und ordnete eine Landesverweisung für fünf Jahre an. Das Obergericht bestätigte diese Entscheidung, und der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht Beschwerde ein. In der Beschwerde argumentierte der Beschwerdeführer, dass die Landesverweisung nicht angemessen sei und dass seine Familie in der Schweiz bleibe. Das Bundesgericht prüfte die Angelegenheit und kam zu dem Schluss, dass die Landesverweisung gerechtfertigt sei. Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Landesverweisung und den privaten Interessen des Beschwerdeführers ergab, dass die öffentlichen Interessen überwiegen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher ab.