Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_375/2023 vom 21. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Kindes, dessen Vater wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt wurde und sich im Strafvollzug befindet. Der Vater hatte beantragt, dass er Kontakt zu seinem Sohn haben darf. Die Kindesschutzbehörde hatte daraufhin angeordnet, dass das Kind über seinen Vater aufgeklärt wird, um ihn die Möglichkeit zu geben, sich damit auseinanderzusetzen. Die Mutter des Kindes legte Beschwerde gegen diese Anordnung ein. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Anordnung der Kindesschutzbehörde. Die Mutter erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts auf und hob die Anordnung der Kindesschutzbehörde auf. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Weisung an die Mutter, das Kind über den Vater aufklären zu lassen, nicht auf Art. 273 Abs. 2 ZGB gestützt werden kann und auch nicht verhältnismäßig ist. Das Bundesgericht ordnete außerdem an, dass keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen werden sollen. Das Urteil des Bundesgerichts wurde den Parteien und den beteiligten Behörden mitgeteilt.