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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde eines Minderjährigen, der in einem Strafverfahren wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Er beanstandet die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung und die Nutzung des Gutachtens als Beweismittel. Der Minderjährige argumentiert, dass seine Aussagen gegenüber den Gutachtern nicht genutzt werden sollten, da er nicht über sein Recht informiert wurde, nicht zu kooperieren. Das Bundesgericht verpflichtete das Kantonsgericht, erneut über die Bewilligung der rechtlichen Beistandspflicht zu entscheiden und die Tauglichkeit des Gutachtens zu bewerten. Das Gericht stellte fest, dass die Nichtgewährung der rechtlichen Beistandspflicht durch das Kantonsgericht eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellte, da der Minderjährige aufgrund seiner finanziellen Lage Anspruch hatte. Das Gericht gewährte auch den Antrag auf Gebührenbefreiung und wies die Beschwerde im Übrigen ab.