Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die bulgarische Staatsbürgerin A._ ist Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Menschenhandels und Geldwäsche. Ihr wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2021 Personen aus Bulgarien, die ebenfalls der Roma-Gemeinschaft angehörten, angeworben und in die Schweiz transferiert zu haben. Dort wurden sie von ihr unter Überwachung und nach ihren Anweisungen zum Betteln gezwungen und mussten ihr ihre Einnahmen vollständig oder fast vollständig abgeben. Zusätzlich wurde sie beschuldigt, das so gesammelte Geld teilweise in Bulgarien verwendet zu haben, um ihre eigenen Häuser zu finanzieren oder Barzahlungen zu tätigen. A._ wurde international zur Verhaftung ausgeschrieben und am 8. Januar 2023 in Rumänien festgenommen. Sie wurde am 2. Februar 2023 in die Schweiz ausgeliefert und seitdem in Untersuchungshaft gehalten. Ihr Antrag auf Freilassung wurde abgelehnt. A.__ hat gegen diesen Entscheid Rechtsmittel eingelegt, die jedoch vom Bundesgericht abgewiesen wurden. Das Bundesgericht entschied, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr weiterhin bestehe und keine geeignete Ersatzmaßnahme zur Verfügung stehe, um dieses Risiko zu minimieren. Das Bundesgericht wies jedoch auf die Notwendigkeit hin, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft genauere Anschuldigungen gegen die Beschuldigte erheben müsse, um den Haftgrund aufrechtzuerhalten, und dass die Dauer der Untersuchungshaft angemessen bleiben müsse.