Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_529/2023 vom 17. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit um die Verwendung der Gewinne zweier Gesellschaften, bei dem A._ gegen B.B._ und C._ vorging. A._ und B.B._ sind die einzigen gesetzlichen Erben ihrer Eltern. Sie sind Eigentümer von Hälfte der Aktien zweier Gesellschaften. Es gab Streit zwischen den Parteien über die Erbschaftsangelegenheiten ihrer Eltern. Das Kantonsgericht von Genf hatte bereits eine Entscheidung erlassen, in der der Verwalter des Erbes angewiesen wurde, 50% der Einnahmen aus den Liegenschaften zu blockieren, die den Aktien 26 bis 50 gehörten, und diese Einnahmen nicht an A._ auszahlen. In der vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichts hat das Gericht festgestellt, dass der Verwalter des Erbes seine Pflichten erfüllt hat und nicht für die Nichteinhaltung der Blockierungsmaßnahme verantwortlich gemacht werden kann. Obwohl das Gericht feststellte, dass die Blockierung nicht erfolgte, wurde die Forderung nach der Absetzung des Verwalters abgelehnt. Das Gericht wies auch die Argumentation der Beschwerdeführerin zurück, dass die Berechnungen der Gewinne und der blockierten Beträge fehlerhaft seien. Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin nicht nachweisen konnte, dass die Blockierung erfolgte und dass sie keine genauen Beträge für die Gewinne und das zurückbehaltene Geld vorlegte. Daher wurde der Rekurs der Beschwerdeführerin abgewiesen und sie wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.