Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Scheidung und den Streit um Unterhaltszahlungen. Die Parteien, A.A. und B.A., haben im Jahr 1991 geheiratet und haben zwei volljährige Kinder. Der Ehemann hat im Oktober 2016 einen Scheidungsantrag gestellt. In seiner Begründung fordert er unter anderem, dass die Ehe geschieden wird, dass die Ehefrau ab dem 1. Juli 2017 keinen Unterhalt mehr erhalten soll und dass das Vermögen aufgeteilt werden soll. Der Scheidungsrichter setzt der Ehefrau Fristen zur Einreichung einer Antwort, die sie jedoch nicht einhält. Der Richter entscheidet daraufhin, dass eine endgültige Entscheidung getroffen wird, da die Sache in einem zuständigen Zustand ist. Die Ehefrau legt daraufhin eine Antwort vor. Es kommt zu weiteren Verfahrensschritten, wie der Vorlage von aktualisierten Finanzinformationen und einem weiteren Schriftwechsel zwischen den Parteien. Schließlich wird das Scheidungsurteil gefällt, in dem die Ehe geschieden wird und keine Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten vereinbart werden. Die Ehefrau legt Berufung gegen das Urteil ein, aber das Gericht bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz. Die Ehefrau reicht daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt, dass der Ehemann dazu verpflichtet wird, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Das Bundesgericht lehnt den Rekurs der Ehefrau ab und bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanzen.