Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_846/2023 vom 9. Januar 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils ist wie folgt:

Es handelt sich um einen Fall aus dem Jahr 2023, in dem es um eine konfliktreiche Scheidungsangelegenheit geht. Die Parteien B.A._ und A.A._ haben gegenseitig Strafanzeigen gestellt.

Das Gericht hat entschieden, dass B.A._ wegen Verleumdung, Verleumdung, versuchte Überwachung und Aufzeichnung von Gesprächen zwischen anderen Personen, Nichtbefolgung einer behördlichen Entscheidung sowie falsche Anschuldigungen schuldig ist und verurteilt sie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken, auf Bewährung für 5 Jahre, sowie zu einer Geldstrafe von 1'500 Franken. A.A._ wurde wegen Beleidigung, Bedrohung (Ehepartner), versuchter Bedrohung (Ehepartner) und Nötigung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, auf Bewährung für 5 Jahre, sowie zu einer Geldstrafe von 200 Franken verurteilt. Die zivilrechtlichen Forderungen von A.A._ gegen B.A._ wurden teilweise zugelassen, während die von B.A._ gegen A.A._ gestellten Forderungen abgewiesen wurden.

Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. A.A._ hat sowohl als Kläger als auch als Angeklagter Berufung eingelegt und die Aufhebung des Urteils und die vollständige Annahme seiner zivilrechtlichen Forderungen sowie seine vollständige Freisprechung beantragt. B.A._ hat Berufung eingelegt und ebenfalls die Aufhebung des Urteils sowie die vollständige Annahme ihrer zivilrechtlichen Forderungen gegen A.A.__ beantragt.

A.A.__ hat am 13. Februar 2023 einen Antrag auf Rechtsbeistand und die Bestellung von Rechtsanwalt Philippe Baudraz als kostenlosen Rechtsbeistand gestellt, unter Verweis auf seine Armut, die Erfolgsaussichten der Berufung und die Notwendigkeit eines Anwalts. Der Präsident des Appellationsstrafgerichts hat den Antrag auf Rechtsbeistand am 25. September 2023 abgelehnt.

A.A.__ hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und beantragt, dass sein Antrag auf Rechtsbeistand und die Bestellung von Rechtsanwalt Philippe Baudraz als kostenlosen Rechtsbeistand angenommen wird.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Rekurs abzulehnen sei, da die Bedingungen für die Gewährung von Rechtsbeistand laut Bundesverfassung und Schweizerischer Strafprozessordnung nicht erfüllt seien. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Die Erwägungen des Bundesgerichts sind wie folgt:

Der Beschwerdeführer argumentiert, dass das Gericht zu Unrecht entschieden habe, dass er nicht bedürftig sei und daher kein Recht auf Rechtsbeistand habe. Das Gericht hat die finanzielle Situation des Beschwerdeführers untersucht und festgestellt, dass er über ein monatliches verfügbares Einkommen von 504 Franken verfügt, was ausreicht, um die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten zu decken. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Berufung keine große Komplexität aufweist und daher keine übermäßigen Kosten verursachen sollte. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Rechtsbeistand keine Verletzung des Rechts darstelle.