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Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts von Neuchâtel vom 28. März 2023, in dem A._ der Beihilfe zum schweren Drogenhandel schuldig befunden wurde. A._ wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht wies den Rekurs des Beschwerdeführers ab und bestätigte somit das Urteil des Kantonsgerichts. Es wurde festgestellt, dass A.__ die Taten begangen hatte und dass die Strafe sowie die Ausweisung gerechtfertigt waren. Der Beschwerdeführer hatte keine Chance auf Erfolg und wurde daher angewiesen, die Gerichtskosten von 1.200 CHF zu tragen.