Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_981/2023 vom 29. Januar 2024

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Der Beschwerdeführer wurde im Mai 2023 im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens wegen Betrug und Bestechung von Privatpersonen festgenommen. Sein Pflichtverteidiger bat am 15. Juni 2023 den Staatsanwalt um die Erlaubnis, seinen zivilrechtlichen Anwalt zu besuchen. Diese Anfrage wurde vom Ermittlungsrichter abgelehnt. Am 20. Juni 2023 gestand der Beschwerdeführer gegenüber dem Aufseher im Gefängnis, einen Brief in seinen Socken versteckt zu haben, der angeblich für seinen Anwalt bestimmt war. Dieser Brief wurde von den Gefängnisbeamten beschlagnahmt und dem Untersuchungsrichter übergeben. Am 13. Juli 2023 ersuchte der Verteidiger des Beschwerdeführers den Staatsanwalt, den Brief aus den Strafakten zu nehmen. Dieses Gesuch wurde vom Staatsanwalt abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat der Beschwerdeführer Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht, welches die Beschwerde am 3. November 2023 abgewiesen hat. Der Beschwerdeführer legt nun eine Strafuntersuchung vor dem Bundesgericht an und fordert, dass der Brief aus den Strafakten entfernt wird. Das Bundesgericht entscheidet, dass der Antrag auf Entfernung des Briefes abzuweisen ist und dass die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt werden.