Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_965/2023 vom 5. Februar 2024

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Sachverhalt: Im vorliegenden Fall wurde A._ vom Strafgericht des Bezirks Lausanne wegen Vergewaltigung verurteilt. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die jedoch vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. A._ hat daraufhin beim Bundesgericht gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Erwägungen: Der Beschwerdeführer bringt verschiedene Rechtsverletzungen vor. Er rügt insbesondere, dass das Kantonsgericht seine Beweisanträge betreffend die Vorzeigung der Aufenthaltsbewilligung des mutmaßlichen Opfers, die Vorzeigung der LAVI-Akte des mutmaßlichen Opfers und eine Lokaluntersuchung in den C.__-Räumlichkeiten abgelehnt hat. Das Bundesgericht prüft in der Angelegenheit die Vorbringen des Beschwerdeführers und kommt zu dem Schluss, dass die Rügen unbegründet sind. Insbesondere urteilt es, dass das Kantonsgericht richtig gehandelt hat, als es die Beweisanträge des Beschwerdeführers abgelehnt hat, da diese nicht relevant waren und keinen Einfluss auf das Urteil gehabt hätten. Das Bundesgericht bestätigt somit das Urteil des Kantonsgerichts.

Das Bundesgericht weist auch darauf hin, dass der Beschwerdeführer den Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat. Er hat Gewalt ausgeübt, indem er das mutmaßliche Opfer physisch festhielt, und sie gezwungen, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen zu ertragen.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde daher ab und gibt dem Beschwerdeführer keine Unterstützung (Assistance judiciaire). Darüber hinaus wird der Beschwerdeführer verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen.