Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_479/2023 vom 6. Februar 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines jordanischen Staatsangehörigen, der in die Schweiz eingereist ist und unter einer gefälschten syrischen Identität Asyl beantragt hat. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt, aber aufgrund seiner psychischen Erkrankungen wurde die Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an die zuständige Behörde zurückverwiesen. Schließlich wurde die Asylanerkennung erneut abgelehnt, aber dem Kläger eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erteilt. In einem separaten Verfahren hat der Kläger eine Aufenthaltserlaubnis für besondere Härtefall beantragt, die jedoch vom zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Die Ablehnung wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Vor dem Bundesgericht hat der Kläger sowohl einen Beschwerdeverfahren als auch ein subsidiäres Verfassungsbeschwerdeverfahren eingeleitet. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass weder der Beschwerdevorrang noch die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig sind und daher beide Anträge abgelehnt. Da der Kläger keine rechtlich geschützte Position hat, werden keine Gerichtskosten erhoben. Die Anfrage für teilweise kostenlose rechtliche Hilfe ist somit nicht erforderlich.