Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf einem bestehenden Gebäude in Zollikon. Die Baubewilligung wurde von der Baubehörde Zollikon erteilt, jedoch erhoben mehrere Personen dagegen Rekurs und Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab, woraufhin die Beschwerdeführenden beim Bundesgericht Beschwerde einreichten. Die Beschwerdeführenden argumentieren, dass die adaptive Antennenanlage in Zukunft einen Korrekturfaktor nutzen könnte, der zu einer erhöhten Strahlenbelastung führen könnte. Sie kritisieren auch das Qualitätssicherungssystem (QS-System) und behaupten, dass es nicht in der Lage ist, den betriebskonformen Betrieb von adaptiven Antennen zu kontrollieren. Zusätzlich machen sie geltend, dass die vorgesehenen Abnahmemessungen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Grenzwerte objektiv zu überprüfen. Sie behaupten auch, dass Reflexionen die Ergebnisse der Immissionsprognose umgehen könnten. Schließlich argumentieren sie, dass die Anlagegrenzwerte der NISV gegen das Vorsorgeprinzip verstoßen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt den Beschwerdeführenden die Gerichtskosten auf.