Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um die Frage der Anfechtung einer Baubewilligung für ein Chalet. Die Baubewilligung wurde ursprünglich im Jahr 2012 erteilt, dann aber aufgrund eines Rechtsstreits zwischen den Parteien mehrmals überprüft und angefochten. Die Klägerin, A._, fordert die Aufhebung der Baubewilligung und die sofortige Einstellung der Bauarbeiten, da sie der Meinung ist, dass das Chalet als Zweitwohnung genutzt wird, was gegen das geltende Gesetz verstößt. Die Beklagte, B._, und die Gemeinde Val de Bagnes halten jedoch die Baubewilligung für gültig und sind der Ansicht, dass die Bauarbeiten weitergehen sollten. Der Fall wurde vor das Bundesgericht gebracht, das entscheiden muss, ob die Baubewilligung aufgrund des Gesetzes über Zweitwohnungen widerrufen werden sollte. Das Bundesgericht führte eine Interessenabwägung durch und kam zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Anwendung des Gesetzes über Zweitwohnungen in diesem Fall nicht stark genug war, um den Widerruf der Baubewilligung zu rechtfertigen. Daher wird der Beschwerde der Klägerin nicht stattgegeben und die Baubewilligung bleibt bestehen.