Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_884/2022 vom 16. Januar 2024

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Der Beschwerdeführer, A._, ist ein kosovarischer Staatsangehöriger, der 2011 erstmals in die Schweiz eingereist ist. Aufgrund seiner Verschuldung und mehrerer strafrechtlicher Verurteilungen hat das Migrationsamt des Kantons Zürich seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und ihn aus der Schweiz weggewiesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese Entscheidung bestätigt. A._ hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde erhoben und verlangt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben wird und keine Wegweisung ausgesprochen wird, sondern seine Aufenthaltsbewilligung verlängert wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass A._ die Integrationskriterien gemäß Art. 58a AIG nicht erfüllt, insbesondere hinsichtlich der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund seiner Schulden und strafrechtlichen Verurteilungen. Es wurden keine wichtigen Gründe für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz geltend gemacht. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen und A._ trägt die Gerichtskosten.