Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Beschwerdeführerin ist eine international erfahrene Ausdauersportlerin. Der internationale Verband für ihre Sportart hat Anti-Doping-Regeln erlassen. Die World Anti-Doping Agency (WADA) ist eine Stiftung, die weltweit gegen Doping im Sport kämpft und ebenfalls Regeln erlassen hat. Aufgrund des Verdachts auf systematische Manipulationen im russischen Sport wurden Untersuchungen durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin verbotene Substanzen verwendet hat. Die Beschwerdeführerin bestreitet dies. Die Angelegenheit wurde vor das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) gebracht, welches einen Regelverstoß feststellte und Sanktionen gegen die Beschwerdeführerin verhängte. Die Beschwerdeführerin legte gegen diesen Schiedsspruch Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie rügt u.a. eine Verletzung des Rechts auf Beweis sowie mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsgerichts. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Schiedsspruch.