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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über einen Fall von gerichtlicher Fürsorgeentscheidung entschieden. Der Beschwerdeführer, A._, war in der Vergangenheit unter Kuratell gestellt und später wieder von dieser Entmündigung befreit worden. Nun hatte sein Arzt eine erneute Schutzmaßnahme beantragt, da A._ psychische Probleme hatte und von seiner Freundin nicht ausreichend unterstützt wurde. Das Gericht entschied, dass eine Kuratell zum Schutz der Interessen von A.__ angebracht sei. Der Beschwerdeführer wehrte sich dagegen und argumentierte unter anderem, dass er nun wieder mit seiner Freundin harmonisch zusammenlebe und dass der Unterstützung, die sie ihm bieten könne, ausreichend sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Entscheidung des Gerichts angemessen und nicht willkürlich war. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.