Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_714/2022 vom 25. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit über Konzessionsgebühren der Stadt Zürich für die Nutzung von Kabelkanälen durch Telekommunikationsunternehmen. Die Beschwerdeführerinnen, drei Telekommunikationsunternehmen, legten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 1. September 2022 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte die von der Stadt Zürich festgelegten Gebühren und wies die Beschwerde der Telekommunikationsunternehmen ab. Die Beschwerdeführerinnen beantragten in ihrer Beschwerde beim Bundesgericht, die Gebühren rückwirkend für den Zeitraum von 2013 bis 2017 auf einen wesentlich niedrigeren Betrag festzulegen. Das Bundesgericht urteilte, dass die Vorinstanz zu Recht allein auf die Vorschrift von Art. 78 Abs. 2 der Verordnung über Fernmeldedienste abstellte und nicht auf kantonales oder kommunales Recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die von der Stadt Zürich festgelegten Gebühren angemessen seien und die geschätzten Kosten der Telekommunikationsunternehmen für den Eigenbau der Kabelrohranlagen nicht überstiegen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Beschwerdeführerinnen wurden zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet. Keine Partei hatte Anspruch auf eine Entschädigung.