Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_291/2023 vom 30. Januar 2024

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Der Sachverhalt betrifft den Fall eines Versicherten, der nach einem Arbeitsunfall eine Rente der Invalidenversicherung beantragt hat. Nach einer ersten Ablehnung im Jahr 2017 reichte er im September 2019 erneut einen Antrag ein. Das Amt für Invalidenversicherung gewährte ihm schließlich ab dem 1. März 2020 eine volle Invalidenrente, die jedoch ab dem 1. Dezember 2020 wieder gestrichen wurde. Der Versicherte hat gegen diese Entscheidung des Amtes geklagt und das Gericht hat seinen Fall überprüft. Das Gericht hat festgestellt, dass der Versicherte ab August 2020 wieder uneingeschränkt arbeitsfähig sei und dass es keine weiteren Gründe für eine Rente gebe. Der Versicherte hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und behauptet, dass seine ärztlichen Befunde nicht ausreichend berücksichtigt wurden und dass er aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Ausbildung keine realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten habe. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Gericht die Auswirkungen der ärztlichen Befunde angemessen bewertet hat, aber dass es den möglichen Bedarf an beruflicher Rehabilitation nicht ausreichend geprüft hat. Der Fall wird daher zur weiteren Untersuchung und Entscheidung an das Amt zurückverwiesen. Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass die Kosten des Verfahrens dem Amt auferlegt werden und dass der Versicherte eine Entschädigung für seine Anwaltskosten erhält.