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Das Urteil des Bundesgerichts betrifft einen Fall, in dem ein Beschuldigter wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Der Beschuldigte wurde vom Bezirksgericht freigesprochen, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. In der Berufungsverhandlung entschied das Obergericht über die Schuldfrage und sprach den Beschuldigten schuldig. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin ein Ausstandsgesuch gegen mehrere Gerichtspersonen, das jedoch vom Obergericht abgelehnt wurde. Das Bundesgericht überprüfte die Entscheidung des Obergerichts und kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Ausstand nicht erfüllt waren und wies die Beschwerde ab. Ein Teil der Beschwerde wurde als gegenstandslos erachtet. Das Bundesgericht ordnete an, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten tragen muss.