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Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen die Urteile des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich betreffend die Beitragspflicht in der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Der Beschwerdeführer betreibt ein Hotel und vermietet zusätzlich Wohnungen an der Strasse xxx/Strasse yyy. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Vermietung der Wohnungen als selbstständige Tätigkeit zu betrachten ist und somit Beiträge zu entrichten sind. Die Höhe der geschuldeten Beiträge soll jedoch nochmals überprüft werden. Das Bundesgericht hebt das vorinstanzliche Urteil auf und weist die Sache zur erneuten Festsetzung der Beiträge an die Verwaltung zurück.