Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_3/2022 vom 20. Juli 2022

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über zwei Rechtsmittel entschieden, die von A._ eingereicht wurden. A._ hatte eine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Zahnarzt B._ wegen schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung mit erschwerenden Umständen, Betrug und Abnutzung eingereicht. Zudem hatte sie ein Rechtsmittel gegen die Weigerung des Voruntersuchungsverfahrens eingereicht. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass A._ ein aktuelles und praktisches Rechtsinteresse hat, die Einstellung des Verfahrens wegen einfacher Körperverletzung durch Fahrlässigkeit gemäß Artikel 125 Absatz 1 des Strafgesetzbuches anzufechten. Das Gericht hat entschieden, dass ihre Beschwerde in diesem Punkt zulässig ist. In Bezug auf die anderen Vorwürfe, die von A._ erhoben wurden, hat das Gericht jedoch festgestellt, dass sie kein aktuelles und praktisches Rechtsinteresse hat und daher unzulässig sind. Das Gericht hat daher die Einstellung des Verfahrens wegen einfacher Körperverletzung durch Fahrlässigkeit gemäß Artikel 125 Absatz 1 des Strafgesetzbuches aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die kantonale Behörde zurückverwiesen. Das Gericht hat auch entschieden, dass beide Parteien teilweise die Gerichtskosten zu tragen haben und dass A._ eine reduzierte Entschädigung für ihre Anwaltskosten zu zahlen ist.