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Bei dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Fall, in dem ein Grundstück versteigert wurde, das mit verschiedenen Lasten belastet war. Die Beschwerdeführer sind die Dienstbarkeitsberechtigten an diesen Lasten und beanstanden den Verlauf der Versteigerung. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Durchführung des Doppelaufrufs gemäß den Steigerungsbedingungen korrekt war und der Zuschlag somit rechtmäßig an die höher bietende C.__ AG erteilt wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Beschwerdeführer wurden zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil wurde den beteiligten Parteien mitgeteilt.