Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft ein Strafverfahren gegen A._ wegen Drogenhandels und anderen Straftaten. A._ hatte ein Gesuch auf Besuchsbewilligung für seinen Sohn und seine Lebenspartnerin C._ gestellt, welches von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. A._ erhob Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, das die Beschwerde jedoch abwies. A._ legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und machte geltend, dass die Verweigerung des Besuchsrechts unrechtmäßig sei. Das Bundesgericht urteilte, dass die Verweigerung des Besuchsrechts für C._ gerechtfertigt war, da eine akute Verdunkelungsgefahr bestand. Jedoch habe die Staatsanwaltschaft das Gesuch für den Besuch des Sohnes von A.__ nicht fristgerecht bearbeitet und somit sein Recht auf ein faires Verfahren und sein Recht auf Privat- und Familienleben verletzt. Das Bundesgericht hob bestimmte Teile des Entscheids des Obergerichts auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung der Kosten- und Entschädigungsfolgen an die Vorinstanz zurück.