Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_197/2023 vom 14. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von unrechtmäßig erhobenen Zöllen und Mehrwertsteuern auf importierte Produkte. Die Beschwerdeführerin A._ SA ist ein Großhandelsunternehmen für Obst und landwirtschaftliche Produkte. Die Familie H._ war während der Jahre 2011 bis 2015 in der Landwirtschaft im Ausland tätig und hatte verschiedene landwirtschaftliche Betriebe. Es wurde festgestellt, dass bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten in die Schweiz Zölle und Mehrwertsteuer nicht korrekt erhoben wurden. Die Beschwerdeführerin wurde als mittelbarer Importeur der Produkte identifiziert und somit als solidarisch haftend für die Zahlung der unrechtmäßig erhobenen Beträge festgelegt. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Beschwerde der A.__ SA ab. Die Beschwerdeführerin muss die Anwaltskosten tragen.