Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_572/2022 vom 2. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen eine erteilte Baubewilligung für ein Bauvorhaben in der Gartenstadt Zug. Die Beschwerdeführerin argumentiert, dass die Baubewilligung den Schutzzielen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) widerspricht und dass im Baubewilligungsverfahren keine ausreichende Interessenabwägung stattgefunden hat. Sie fordert außerdem eine Schutzabklärung vor dem Abbruch der betroffenen Gebäude und die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und/oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD). Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und argumentiert, dass die Schutzbestimmungen des ISOS mittelbar über die kommunale Nutzungsplanung, nicht aber unmittelbar im Baubewilligungsverfahren von Bedeutung sind. Es wird festgestellt, dass die kommunale Nutzungsplanung die Schutzziele des ISOS nicht missachtet und dass eine akzessorische Überprüfung der Planung nicht erforderlich ist. Außerdem wird argumentiert, dass die Baubewilligung keine Verletzung kantonalen Rechts darstellt und dass die Vorinstanzen keine willkürliche Anwendung des Rechts vorgenommen haben. Das Bundesgericht weist daher die Beschwerde ab und legt die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auf.