Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_556/2023 vom 2. Februar 2024

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Die Beschwerdeführerin ist die Mutter von vier Kindern, deren Aufenthaltsbestimmungsrecht ihr vom Bezirksgericht entzogen wurde. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat daraufhin die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Die Beschwerdeführerin hat gegen diese Massnahmen Beschwerde eingelegt, die abgelehnt wurde. Sie wirft dem Obergericht vor, gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßen zu haben und wirft ihm insbesondere vor, den Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt und eine offensichtlich unhaltbare Rechtsanwendung vorgenommen zu haben. Die Beschwerdeführerin beantragt auch die Einholung eines Erziehungsgutachtens und eine Ergänzung der Aufgaben der Beiständin. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Entscheid des Obergerichts. Es stellt fest, dass die Beschwerdeführerin keine ausreichenden Rügen erhoben hat, um eine Verletzung ihrer Rechte darzutun, und dass das Obergericht seine Entscheidung ausreichend begründet hat. Das Bundesgericht weist auch das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung ab und legt die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auf.